Notarielle Tätigkeitsfelder
Es gibt Situationen im Leben, die nicht nur persönlich bedeutsam sind, sondern auch rechtlich. Etwa, wenn man sich entschließt eine Immobilie zu kaufen, eine Gesellschaft zu gründen, Nachfolgeregelungen für den Tod zu treffen oder einen Ehevertrag zu schließen.
Solche Rechtsgeschäfte haben eine große rechtliche Tragweite für alle Beteiligten – sowohl heute als auch in Zukunft. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz für bedeutsame Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars vor.
Der Notar berät die Beteiligten als juristischer Experte und klärt sie umfassend über die Bedeutung derartiger Rechtsgeschäfte auf. Er wahrt die Interessen sämtlicher Vertragsteile durch rechtssichere Formulierungen und gewährleistet, dass rechtlich Unerfahrene nicht benachteiligt werden.
Er beurkundet Rechtsgeschäfte und erledigt als vertrauenswürdige Schnittstelle zwischen den Vertragspartnern, Behörden, Gerichten und Finanzämtern den reibungslosen Vollzug der Urkunden. So sorgt er für Rechtssicherheit und Rechtsfrieden.

Vorsorgende und flächendeckende Rechtspflege durch Notare
Um eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Rechtsdienstleistungen in ganz Bayern zu gewährleisten, gibt es derzeit Notarstellen an 202 Orten in ganz Bayern. An weiteren 23 Orten haben Notare zudem sog. Geschäftsstellen ihrer Notarstellen errichtet.
Die Abhaltung regelmäßiger Sprechtage in insgesamt 180 Gemeinden stellt überdies sicher, dass der Bedarf der Bevölkerung an vorsorgender Rechtspflege durch Notare gedeckt ist. Eine Übersicht über die Orte in Bayern, an welchen Notarstellen, Geschäftsstellen und Sprechtage bestehen, finden Sie hier.
